Ab 01.01.2023 steigt die max. AHV-Rente von 2'390 auf 2'450 pro Monat.
Dies ist das Resultat der politischen Debatte über die erhebliche Teuerung im Jahr 2022.
Mit der Erhöhung der AHV-Rente verändern sich viele wichtige Kennzahlen im Sozialversicherungsrecht; beispielsweise steigt die Eintrittsschwelle der Pensionskasse auf SFr. 22'050.00 (bisher ist man ab SFr. 21'510.00 Jahreseinkommen PK-versichert). Auch andere Leistungen wie Hilflosenentschädigungen, der maximale Steuerabzug für die 3. Säule etc. stehen in Abhängigkeit zur max. AHV-Rente.
Die Ausgleichskasse Basel Stadt hat bereits eine Übersicht veröffentlicht, welche einen guten Überblick über die neuen Kennzahlen ab 01.01.2023 gibt. Als Case Manager*innen sind wir oft mit sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen und Leistungsansprüchen beschäftigt. Diese Informationen sind daher sehr relevant für uns. Hier gehts zur Übersicht: